Zur Tafel kann jeder kommen, dessen Bedürftigkeit vom Jobcenter, vom Sozialamt oder von der Rentenversicherung durch einen entsprechenden Leistungsbescheid festgestellt worden ist. Der Leistungsbescheid muss als Nachweis bei der Tafel vorgelegt werden und wird einmal im Jahr überprüft. Die erstmalige Anmeldung erfolgt an besonderen Terminen, die im Internet (www.coesfeldertafel.de) bekannt gegeben werden.